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Verbandsklage
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Rechtsbruch durch Winkelschreiberei: Das Vertretungsmonopol reicht weiter als der Anwaltszwang
Ein ehemaliger Rechtsanwalt bietet auf Xing „freiberufliche Rechtsberatung" an und vertritt Geschäftspartner vor Gericht. Der OGH stellt klar: Für den Rechtsbruch nach § 1 UWG kommt es auf eine Strafbarkeit nach der Winkelschreiberei-Verordnung gar nicht an, weil das Vertretungsmonopol weiter geht.
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