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Werknutzungsrecht
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Dienstnehmerwerk auch bei Außendienstmitarbeitern
Ein Außendienstmitarbeiter entwirft eine Weihnachtsbeleuchtung für eine Einkaufsstraße. Achtzehn Jahre später klagt „seine" spätere Gesellschaft gegen den Nachbau — und scheitert an einer Klausel im Dienstvertrag aus 2003. Der OGH nimmt nebenbei zum Werkbegriff nach der EuGH-Entscheidung Mio Stellung.
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